Versorgungsleistungen

Nachteile der betrieblichen Altersversorgung

Früher bestand ein Nachteil der betrieblichen Altersversorgung darin, daß diese dann nicht geschützt war, wenn der Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Inzwischen sind jedoch entsprechende Vorschriften erlassen worden, die die Betriebsrente gegen die Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz des Arbeitgebers absichern. Als Insolvenzfälle gelten die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers oder über seinen Nachlaß; die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse; die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses; der außergerichtliche Vergleich des Arbeitgebers mit seinen Gläubigern, wenn ihm der Träger der Insolvenzversicherung zustimmt; die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht gestellt worden ist bzw. ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt; die Kürzung oder die Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers, wenn dies durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für zulässig erklärt worden ist.

 

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