Nachteile der betrieblichen Altersversorgung
Früher bestand ein Nachteil der betrieblichen Altersversorgung darin,
daß diese dann nicht geschützt war, wenn der Arbeitgeber in wirtschaftliche
Schwierigkeiten geriet. Inzwischen sind jedoch entsprechende Vorschriften
erlassen worden, die die Betriebsrente
gegen die Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz des Arbeitgebers absichern.
Als Insolvenzfälle gelten die Eröffnung des Konkursverfahrens
über das Vermögen des Arbeitgebers oder über seinen Nachlaß;
die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels
Masse; die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens zur Abwendung
des Konkurses; der außergerichtliche Vergleich des Arbeitgebers mit
seinen Gläubigern, wenn ihm der Träger der Insolvenzversicherung
zustimmt; die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn
ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht gestellt worden
ist bzw. ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht
kommt; die Kürzung oder die Einstellung von Versorgungsleistungen wegen
wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers, wenn dies durch rechtskräftiges
Urteil eines Gerichts für zulässig erklärt worden ist.