Fall der Insolvenz
Liegt ein Fall der Insolvenz vor, so hat der Berechtigte einen Anspruch gegen den Träger der Insolvenzversicherung in Höhe des betrieblichen Ruhegeldes. Träger der Insolvenzversicherung ist der Pensionssicherungsverein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, mit Sitz in 50968 Köln, Bonner Straße 211. Dieser Verein wurde gegründet vom Bundesverband deutscher Arbeitgeberverbände, dem Bundesverband der deutschen Industrie und dem Verband der Lebensversicherungsunternehmen. Die notwendigen Mittel werden von den Arbeitgebern aufgebracht, die Versorgungsleistungen gewähren. Damit auch alle entsprechenden Arbeitgeber erfaßt werden, müssen die Arbeitgeber den Pensionssicherungsverein informieren, wenn Neuzusagen auf gesicherte Versorgungsbezüge gegeben werden. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und dem Pensionssicherungsverein ist das Arbeitsgericht Köln zuständig.
Wie oben bereits erwähnt, werden Streitigkeiten über betriebliche
Altersversorgungen vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. In der 1. Instanz,
vor dem Arbeitsgericht, kann jeder Betroffene sich selbst vertreten, es
besteht kein Anwaltszwang. Es gibt aber auch hier wieder die Möglichkeit,
Prozeßkostenhilfe zu beantragen, das Kostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung
abzudecken und - bei gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern - sich
durch einen Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft vertreten zu lassen.
Im Falle eines Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht müssen
sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
vertreten lassen, an deren Stelle können jedoch Vertreter von Gewerkschaften
oder von Arbeitgebervereinigungen treten.